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   LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 341/05   

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LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 341/05 (https://dejure.org/2009,13047)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.08.2009 - L 5 R 341/05 (https://dejure.org/2009,13047)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. August 2009 - L 5 R 341/05 (https://dejure.org/2009,13047)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1248 RVO, § 45 SGB 10, § 48 SGB 10, § 50 SGB 10, § 14 SGB 4
    Rücknahme der Altersruhegeldbewilligung für die Vergangenheit - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze - Nichtaufklärbarkeit des Sachverhalts - Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Altersruhegeldbescheides; Bestehen eines Anspruchs auf Altersruhegeld bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres neben einer Beschäftigung gegen Entgelt oder einer Erwerbstätigkeit; Führen des Anscheinsbeweises über die Hinzuverdienstgrenzen übersteigendes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 341/05
    Soweit die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides in Streit steht, trifft dementsprechend grundsätzlich die Behörde die objektive Beweislast für das Vorliegen der Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Bewilligungsbescheides (vgl. nur BSG, Urteil vom 24. Mai 2006, Az. B 11a AL 7/05 R, Rdnr. 32; Az. B 11a AL 49/05 R, Rdnr. 27).

    Eine solche Beweisnähe kann sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts z.B. daraus ergeben, dass bei der Antragstellung Angaben unterlassen worden sind mit der Konsequenz der Erschwerung der Aufklärung in späteren Jahren (so BSG, Urteil vom 24. Mai 2006, Az. B 11a AL 7/05 R, Rdnr. 33).

  • BSG, 12.02.1998 - B 8 KN 3/96 U R

    Unfallversicherung - sozialgerichtliches Verfahren - Beweiswürdigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 341/05
    Den gestellten Anforderungen genügt es dann, wenn die den Sachverhalt ergebenden Tatsachen bewiesen sind, die typischerweise auf das Vorliegen der Haupttatsache schließen lassen (BSG, Urteil vom 22. Juni 1988, Az. 9/9a RVg 3/87, Rdnr. 14; Urteil vom 12. Februar 1998, Az. B 8 KN 3/96 U R, Rdnr. 18).

    Liegen freilich Anhaltspunkte dafür vor, dass im konkreten Fall, entgegen des normalen Laufs der Dinge, ein atypischer Geschehensablauf ernsthaft möglich ist, ist dem Beweis des ersten Anscheins die Grundlage entzogen und es bedarf des vollständigen Beweises aller anspruchsbegründenden Tatsachen (BSG, Urteil vom 12. Februar 1998, Az.: B 8 KN 3/96 U R Rdnr. 18).

  • BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 58/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit - Nichtmitteilung

    Auszug aus LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 341/05
    Bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit ist nicht von einem objektiven, sondern von einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab auszugehen (BSG vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R; vgl. auch BSG vom 25. April 1990 - 7 RAr 20/89 - und vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 341/05
    Soweit die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides in Streit steht, trifft dementsprechend grundsätzlich die Behörde die objektive Beweislast für das Vorliegen der Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Bewilligungsbescheides (vgl. nur BSG, Urteil vom 24. Mai 2006, Az. B 11a AL 7/05 R, Rdnr. 32; Az. B 11a AL 49/05 R, Rdnr. 27).
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 341/05
    Rechtswidrig können Verwaltungsakte demnach nur in den Fällen des Ermessensfehlgebrauchs (entweder in Gestalt des Ermessensnichtgebrauchs oder in Gestalt der Ermessensüberschreitung) sein (vgl. BSG vom 14. Dezember 1994 - 4 RA 42/94 = SozR 3-1200 § 39 Nr. 1).
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 341/05
    Dies ist dann der Fall, wenn er bereits einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BSG ">45%20SGB%20X%20Nr.%2045#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1300 § 45 SGB X Nr. 45; BSGE 62, 32, 35; 42, 184, 187).
  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der

    Auszug aus LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 341/05
    Bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit ist nicht von einem objektiven, sondern von einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab auszugehen (BSG vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R; vgl. auch BSG vom 25. April 1990 - 7 RAr 20/89 - und vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92

    Belastender Bescheid - Ermessensfehler

    Auszug aus LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 341/05
    Nach Auffassung des Senats ist es dabei insbesondere nicht zu beanstanden, dass die Beklagte bei ihrer Ermessensausübung das öffentliche Interesse bzw. das Interesse der Versichertengemeinschaft an der Rückforderung überzahlter Beträge höher bewertet hat als das Vertrauen des (bösgläubigen) Versicherten auf den Bestand der erbrachten Rentenzahlungen (vgl. insoweit auch BSG, Urteil vom 25. Januar 1994, Az. 4 RA 16/92, Rdnr. 20 f.).
  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 341/05
    Dies ist dann der Fall, wenn er bereits einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BSG ">45%20SGB%20X%20Nr.%2045#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1300 § 45 SGB X Nr. 45; BSGE 62, 32, 35; 42, 184, 187).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 365/04 B

    Amtsermittlungsgrundsatz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 341/05
    Soweit man, unter Rückgriff auf den in § 444 ZPO enthaltenen Rechtsgedanken, für die Umkehr der Beweislast weiter ein schuldhaftes Verhalten desjenigen, zu dessen Lasten die Beweislastumkehr geht, fordert (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 13. September 2005, Az. B 2 U 365/04 B, Rdnr. 12), ist auch diese Anforderung hier erfüllt.
  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 2/85

    Rückforderungen - Kenntnis von Tatsachen - Rücknahme eines Verwaltungsaktes -

  • BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 20/89

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Anspruch auf Erstattung

  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 36/86

    Einvernehmliche Steuerhinterziehung - Umfang und Entrichtung von Beiträgen -

  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 54/98 R

    Feststellung des anrechenbaren Arbeitseinkommens aus selbständiger Tätigkeit -

  • BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 64/77
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2018 - L 8 R 214/14

    Aufhebung einer Rentenbewilligung für die Vergangenheit

    Hierzu verweist sie auf die Entscheidungen des Hessischen LSG vom 28.8.2009, L 5 R 341/05 sowie des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.5.2006 (B 11a AL 7/05 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 4 KR 2417/15
    Dies ist nicht der Fall, wenn der der Prognose zugrunde liegende Sachverhalt nicht mit der tatsächlichen Sachlage objektiv übereinstimmt (LSG Hessen, Urteil vom 17. Januar 2012 - L 2 R 524/10 - in juris, Rn. 39), die Prognose also daher von Anfang an falsch war; unerheblich ist hingegen, ob sich die Prognose später aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen als falsch erweist (LSG Hessen, Urteil vom 28. August 2009 - L 5 R 341/05 - in juris, Rn. 44).
  • LSG Hessen, 21.10.2011 - L 7 AL 101/11

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung - grob fahrlässige unrichtige Angabe

    Eine entsprechende Verschuldenszurechnung kommt in Betracht, wenn der Dritte im Rahmen einer rechtsgeschäftlich erteilten Vollmacht oder auf Grund gesetzlicher Vertretungsmacht unzutreffende Angaben macht (vgl. LSG Nds.-Bremen, 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09; Bay. LSG, 01.07.2010 - L 11 AS 162/09; Hess. LSG, 28.08.2009 - L 5 R 341/05).
  • LSG Hessen, 14.12.2016 - L 6 AS 531/14
    Das setzt voraus, dass eine Tatsache nicht bewiesen werden kann, die in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Leistungsempfängers wurzelt, und deshalb eine besondere Beweisnähe zum Leistungsempfänger vorliegt (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. August 2009 - L 5 R 341/05 Rn. 75 ; Padé in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, § 45 SGB X, Rn. 116).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - L 8 AL 2186/09
    Das ist im Fall des § 45 SGB X die Behörde, die sich entweder darauf beruft, dass ein Verwaltungsakt rechtswidrig war oder dass ein Vertrauen des Betroffenen nicht besteht oder nicht schutzwürdig ist (BSG, Urteil vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R, Rn. 17, LSG Hessen vom 28.08.209 - L 5 R 341/05, Juris Rn. 75).
  • SG Düsseldorf, 20.03.2023 - S 18 AS 1781/17
    Für die Kenntnis kommt es dabei nicht auf in der Behörde insgesamt vorhandene Kenntnisse, sondern auf die Kenntnis des behördenintern für die Vorbereitung oder die Entscheidung zuständigen Bearbeiters oder zumindest der zur Entscheidung berufenen Dienststelle an (BSG, Urteil v. 9.09.1986 - 11a RA 2 - BSGE 60, 239 ; BSG, Urteil v. 25.01.1994 - 7 RAr 14/93 - BSGE 74, 20; BSG, Urteil v. 8.02.1996 - 13 RJ 35/94 - SGb 1997, 177; LSG Hessen, Urteil v. 28.08.2009 - L 5 R 341/05; Padé in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, § 45 SGB X, Rn. 111).
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